MIETBEDINGUNGEN
1. Mietpreise
Es gelten die Preise der gültigen Mietpreisliste.
2. Mietzeitraum
Der Mietzeitraum ist die Zeit von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis Spätestens 16.00 Uhr zu erfolgen. Bei Rückgabe nach 16.00 Uhr wird ein zusätzlicher Miettag berechnet. Eine Übernahme nach Eintritt der Dunkelheit wird nicht durchgeführt. Erst mit Rückgabe des Fahrzeugs, an einen Mitarbeiter oder den Inhaber, geht die Gefahr wieder auf den Vermieter über. Für Schäden und Verlust, die im Zeitraum zwischen Abstellen des Fahrzeugs durch den Mieter und der Möglichkeit der Begutachtung des Fahrzeugs durch den Vermieter zu den üblichen Geschäftszeiten am Fahrzeug entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich im Rahmen der üblichen Bestimmungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen.
3. Zahlungsweise
Nach Ausfertigung der Mietvereinbarung ist die komplette Miete, sowie 1500 € Kaution (Vollkasko Eigenbeteiligung), innerhalb der folgenden sieben Werktage zu überweisen. Die Kaution wird nach endgültiger Rückgabe und Verrechnung aller entstandenen Kosten zurückbezahlt. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich. Bei Nichtzahlung der Rechnung gilt der Vertrag als ungültig.
3.1 Kaution
Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe innerhalb der nächsten sieben Werktage zurücküberwiesen, allerdings wird eine Endreinigungs- und Desinfektionspauschale von 100 Euro einbehalten. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel, fehlender Gegenstände, Beschädigungen, ausstehenden Mietforderungen oder Schadenersatzansprüchen wegen unsachgemäßem Gebrauch. Diese Forderungen werden mit der Kaution verrechnet. Kommt der Mieter den vertraglichen Rückgabeverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, werden die Kosten zur Wiederherstellung des vertraglichen Zustandes berechnet.
4. Berechtigte Fahrer
Der Fahrer muss mindestens ein Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse "B" sein.
Der Mieter verpflichtet sich, den Wagen schonend und pfleglich zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetze zu verstoßen. Der Wagen ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Der Wagen darf nicht überladen werden. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und -breiten zu beachten. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
5. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach jedem Unfall umgehend die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Ein Unfallbericht ist komplett mit allen Daten zu erstellen und muss sofort nach Rückgabe des Fahrzeuges dem Vermieter ausgehändigt werden. Geschieht dies nicht, haftet der Mieter für Schäden, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Es dürfen vom Mieter keinerlei gegnerische Ansprüche bei Verkehrsunfällen anerkannt werden.
6. Versicherungsschutz
Das angemietete Fahrzeug ist Vollkasko mit 1500 € Selbstbeteiligung und mit Teilkasko 1000 € pro Schaden versichert. Von der Versicherung nicht gedeckt sind Schäden an der Inneneinrichtung. Motoren und Fahrwerkschäden, die auf grob fahrlässige Behandlung des Mieters zurückzuführen sind, (fahren mit zu niedrigem Ölstand, Überdrehen des Motors, Befahren ungeeigneter Weg etc.) und sind daher vom Mieter zu tragen. Diebstahlschutz ist in der Vollkasko vorhanden.
7. Haftung des Mieters
Das angemietete Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen. Sofern dies nicht geschieht, sind vom Mieter die Kosten für weitere Anmietung, evtl. Rücktransporte zu tragen.
Erhält der Mieter während der Mietzeit einen Strafzettel, haftet er dafür selbst. Die Rechnung wird in diesem Fall per Post inklusive Strafzettel zugestellt.
Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht erlaubt. Eine Zuwiderhandlung führt eine Strafe von 500€ nach sich.
8. Leistung des Vermieters
Der Vermieter stellt das Fahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.
9. Rücktritt vom Mietvertrag
Bei Rücktritt 120 Tage vor Reisebeginn sind 50 %, ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der volle Mietpreis zu bezahlen. Bei verschuldeter oder unverschuldeter Nichtabholung ist der volle Mietpreis fällig und der Mieter hat keinen Anspruch mehr auf das Fahrzeug.
10. Reinigung des Fahrzeugs
Die Servicepauschale enthält die Außen-Reinigung. Die Innenreinigung ist v. Mieter durchzuführen.. Falls die Innenreinigung ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden hierfür Reinigungsgebühren in Höhe v. € 100.- fällig und werden von der Kaution einbehalten.
11. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines zusätzlichen Versicherungsschutzes.
12. Kilometerbegrenzung
Bei Übertretung der Kilometerbegrenzung werden die gefahrenen Mehrkilometer direkt mit der hinterlegten Kaution verrechnet und Ihnen wird der Rest der Kaution ausbezahlt.
13. Gerichtsstand
Ist für beide Parteien München. Es gilt deutsches Recht.